Schulbesuchsordnung

1. Unterrichts- und Pausenzeiten

  • Unterrichtsbeginn ist an allen Tagen um 8 Uhr, Unterrichtsende Mo – Do um 16 Uhr. Freitags endet der Unterricht für die Stufen 1 bis 2 um 11:30 Uhr und ab Stufe 3 um 12:30 Uhr. Bis 16 Uhr können Betreuungsangebote angenommen werden. Entsprechend der Rhythmisierung wechseln sich Lern- und Entspannungsphasen ab, wozu auch die Pausenzeiten gehören. Alle Schülerinnen und Schüler haben mindestens 60 Minuten Mittagspause. In dieser Zeit können verschiedene Angebote besucht werden. Für Klasse 1 gelten besondere Regelungen.

2. Aufenthalt im Schulhaus und auf dem Schulgelände

  • Schulfremden ist der Aufenthalt in der Schule und auf dem Schulgelände nicht gestattet.
  • Wir wollen allen Schülerinnen und Schülern ein ungestörtes Lernen und Arbeiten ermöglichen. Wir bitten die Eltern daher bei Bedarf einen Gesprächstermin mit den jeweiligen Lehrpersonen möglichst schriftlich in geeigneter Form zu vereinbaren.
  • Während der Unterrichtszeit und während der Pausen ist das Verlassen des Schulgeländes grundsätzlich verboten.
  • Mitgeführte Handys müssen während der Unterrichtszeiten ausgeschaltet sein. In der Mittagszeit gelten die Handyzonen.
  • Fahrräder werden im dafür vorgesehenen Fahrradständer gesichert abgestellt, Mofas auf dem Parkplatz.
  • Das Rennen im Schulhaus ist aus Sicherheitsgründen nicht erlaubt.
  • In den kleinen Pausen halten sich die Schülerinnen und Schüler in ihren Klassenzimmern oder in Fachräumen auf bzw. haben die Möglichkeit zur Toilette zu gehen.
  • Ausgewiesene Teilbereiche des Schulgebäudes sind in den Pausen frei zugänglich.

3. Schulbesuch und Versäumnisse

Für den regelmäßigen Schulbesuch gelten die gesetzlichen Bestimmungen.

  • Fehlzeiten sind der Schule unverzüglich unter Angabe des Grundes mündlich oder schriftlich mitzuteilen. Eine schriftliche Entschuldigung ist der Schule in jedem Fall innerhalb von drei Tagen vorzulegen.
  • Beurlaubungen für eine Schulstunde erteilt die für diese Stunde zuständige Lehrkraft, für ein oder zwei Tage der Klassenlehrer/die Klassenlehrerin. Urlaubsgesuche für mehr als zwei Tage sind eine Woche vorher schriftlich bei der Schulleitung einzureichen. Beurlaubungen vor und nach Ferienabschnitten werden nur in Ausnahmefällen und auf rechtzeitigen schriftlichen Antrag ausschließlich von der Schulleitung genehmigt.
  • Verstöße gegen diese Regelungen werden grundsätzlich nach § 92 Abs. 1 Nr. 2 (SchG) „Ordnungswidrigkeiten“ über das Rechtsamt der Stadt Sindelfingen mit Bußgeld geahndet.
  • Unfälle, die sich in der Schule oder auf dem Schulweg ereignen und nach denen ein Arzt aufgesucht werden muss, müssen im Sekretariat gemeldet werden.

Sindelfingen, September 2017

gez. Barbara Knöbl, Rektorin